Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0045

2013/09/0045Verwaltungsgerichtshof12.11.2013

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Bestätigung des erstinstanzlichen Strafausspruches) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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