2013/09/0042•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0042
2013/09/0042Verwaltungsgerichtshof03.10.2013
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführe hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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