2013/09/0041•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0041
2013/09/0041Verwaltungsgerichtshof24.04.2014
Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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