AW 2013/09/0033•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/09/0033
AW 2013/09/0033Verwaltungsgerichtshof02.07.2013
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Strafen Zwingende öffentliche Interessen
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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