2013/09/0030•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0030
2013/09/0030Verwaltungsgerichtshof19.03.2014
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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