Verwaltungsgerichtshof AW 2013/09/0020

AW 2013/09/0020Verwaltungsgerichtshof11.07.2013

Regest

Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Strafen Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/09/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag in jenem Umfang nicht stattgegeben, soweit der Beschwerdeführer die ihm auferlegte Geldstrafen bereits beglichen hat, im Übrigen wird dem Antrag stattgegeben.

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