Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0010

2013/09/0010Verwaltungsgerichtshof03.10.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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