Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0005

2013/09/0005Verwaltungsgerichtshof05.09.2013

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Rangordnung Begründung Begründungsmangel freie Beweiswürdigung "zu einem anderen Bescheid" Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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