2013/08/0293•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0293
2013/08/0293Verwaltungsgerichtshof13.10.2014
Entgelt Begriff Anspruchslohn
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.
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