Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0291

2013/08/0291Verwaltungsgerichtshof27.11.2014

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 889,10 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 168,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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