2013/08/0277•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0277
2013/08/0277Verwaltungsgerichtshof07.03.2014
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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