Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0265

2013/08/0265Verwaltungsgerichtshof29.01.2014

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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