2013/08/0265•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0265
2013/08/0265Verwaltungsgerichtshof29.01.2014
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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