Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0241

2013/08/0241Verwaltungsgerichtshof29.09.2014

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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