2013/08/0241•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0241
2013/08/0241Verwaltungsgerichtshof29.09.2014
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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