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2013/08/0226•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0226
2013/08/0226Verwaltungsgerichtshof14.10.2015
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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