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2013/08/0222•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0222
2013/08/0222Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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