2013/08/0212•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0212
2013/08/0212Verwaltungsgerichtshof23.09.2014
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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