2013/08/0186•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0186
2013/08/0186Verwaltungsgerichtshof09.10.2013
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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