2013/08/0185•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0185
2013/08/0185Verwaltungsgerichtshof19.10.2015
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 je zur Hälfte binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die erstbeschwerdeführende Partei hat der viertmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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