2013/08/0160•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0160
2013/08/0160Verwaltungsgerichtshof19.02.2014
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 je zu einem Drittel binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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