2013/08/0150•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0150
2013/08/0150Verwaltungsgerichtshof13.11.2013
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse sowie dem Viertmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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