2013/08/0120•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0120
2013/08/0120Verwaltungsgerichtshof10.09.2014
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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