2013/08/0108•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0108
2013/08/0108Verwaltungsgerichtshof27.07.2015
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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