AW 2013/08/0107•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/08/0107
AW 2013/08/0107Verwaltungsgerichtshof07.01.2014
Vollzug Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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