Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0094

2013/08/0094Verwaltungsgerichtshof27.10.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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