AW 2013/08/0081•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/08/0081
AW 2013/08/0081Verwaltungsgerichtshof04.11.2013
Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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