AW 2013/08/0068•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/08/0068
AW 2013/08/0068Verwaltungsgerichtshof29.11.2013
Vollzug Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.