Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0034

2013/08/0034Verwaltungsgerichtshof09.10.2013

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.