Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0033

2013/08/0033Verwaltungsgerichtshof20.03.2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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