2013/08/0030•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0030
2013/08/0030Verwaltungsgerichtshof11.12.2013
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
1. Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
2. Spruchpunkt III des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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