Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0003

2013/08/0003Verwaltungsgerichtshof02.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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