2013/07/0299•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0299
2013/07/0299Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung "zu einem anderen Bescheid" Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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