2013/07/0288•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0288
2013/07/0288Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (siehe auch B-VG Art118 Abs2 und Abs3) Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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