2013/07/0282•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0282
2013/07/0282Verwaltungsgerichtshof28.05.2014
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Verfahrensbestimmungen Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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