Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0271

2013/07/0271Verwaltungsgerichtshof30.06.2016

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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