Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0268

2013/07/0268Verwaltungsgerichtshof26.11.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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