Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0239

2013/07/0239Verwaltungsgerichtshof29.09.2016

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 581,90 zu ersetzen.

Die Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Parteien werden abgewiesen.

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