Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0236

2013/07/0236Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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