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2013/07/0233•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0233
2013/07/0233Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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