2013/07/0231•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0231
2013/07/0231Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verfahrensbestimmungen Ermessen Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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