Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0231

2013/07/0231Verwaltungsgerichtshof29.09.2016

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verfahrensbestimmungen Ermessen Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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