Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0183

2013/07/0183Verwaltungsgerichtshof29.07.2015

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Wasserrecht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.2015

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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