Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0170

2013/07/0170Verwaltungsgerichtshof31.03.2016

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2016

Spruch

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin und des Zweitbeschwerdeführers wird abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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