Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0161

2013/07/0161Verwaltungsgerichtshof28.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.2016

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 sowie der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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