Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0152

2013/07/0152Verwaltungsgerichtshof29.09.2016

Regest

Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag auf Aufwandersatz der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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