Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0144

2013/07/0144Verwaltungsgerichtshof29.09.2016

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die zu 2013/07/0144 beschwerdeführende Partei hat binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 sowie der zu 2013/07/0144 mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 zu ersetzen.

Die zu 2013/07/0225 beschwerdeführende Partei hat binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 sowie der zu 2013/07/0225 mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der zu 2013/07/0225 mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.