Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0133

2013/07/0133Verwaltungsgerichtshof23.01.2014

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.2014

Spruch

Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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