2013/07/0117•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0117
2013/07/0117Verwaltungsgerichtshof20.02.2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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