Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0102

2013/07/0102Verwaltungsgerichtshof29.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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