Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0099

2013/07/0099Verwaltungsgerichtshof25.07.2013

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Verbesserungsauftrag Ausschluß Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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