Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0083

2013/07/0083Verwaltungsgerichtshof26.09.2013

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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