Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0079

AW 2013/07/0079Verwaltungsgerichtshof10.03.2014

Regest

Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2014

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.

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